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AGB Freeware

Allgemeines
Verantwortlich für die Anwendungsprogrammierungen auf dem Portal der Unternehmensberatung Babel ist die Unternehmensberatung Babel, Rocholzallee 17c, 58285 Gevelsberg, nachfolgend Anbieter genannt.

Zwischen dem Anbieter und dem Nutzer gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)-Freeware

Mit dem Download der kostenlos vom Anbieter bereitgestellten Anwendungsprogrammierungen, akzeptiert der Nutzer die AGB des Anbieters. Sollte der Nutzer mit den AGB nicht einverstanden sein, darf er die Software nicht herunterladen.

Abweichende Bedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, außer die Unternehmensberatung Babel hat der Anwendung zuvor ausdrücklich zugestimmt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit auf der Website

http://www.unternehmensberatung-babel.de/agb-freeware.html

nachgelesen, herunter geladen, gespeichert und ausgedruckt werden. Bei den Anwendungsprogrammierungen, handelt es sich um in Excel VBA programmierte Anwendungen, die nachfolgend als Freeware bezeichnet wird. Die Verwendung der Freeware setzt eine gültige Excel Lizenz seitens des Endnutzers voraus.

Die Freeware wird dem Endnutzer kostenlos überlassen. Gemäß §516 BGB ist von einer Schenkung auszugehen. Beide Parteien sind sich darüber einig, dass die Überlassung bzw. Zuwendung unentgeltlich erfolgt.

Die Unternehmensberatung Babel behält sich das Recht vor, jederzeit die Plattform ohne Mitteilung an die Nutzer vorübergehend oder auf Dauer zu ändern, zu unterbrechen oder einzustellen.

Systemvoraussetzungen
Für den Betrieb der Freeware gelten keine anderen Hardwarevoraussetzungen als für den Betrieb der normalen Office Pakete von Microsoft. Die Anwendungen wurden in Excel 2010 programmiert. Für Excel-Versionen unterhalb von Excel 2007 sind weitere Umwandlungsprogramme notwendig, die über Microsoft bezogen werden können.

Nutzungsrecht
Die Freeware darf ausschließlich im privaten, nichtkommerziellen Bereich von Privatpersonen kostenlos verwendet werden. Dies gilt bis auf Widerruf. Es ist weiterhin untersagt, eine gewerbliche Nutzung kostenlos durchzuführen.

Urheberrecht
Die Software wurde von Olaf Babel erstellt und ist urheberrechtlich geschützt.

Gewährleistung
Gemäß Stand der Technik ist es nicht möglich, Anwendungsprogramme zu erstellen, die in allen Anwendungsfällen fehlerfrei arbeitet. Die Freeware wird „wie sie ist" zur Verfügung gestellt. Separate Programmdokumentationen werden nicht bereitgestellt. Maßgebend für den Programmablauf ist immer die Menü- und Dialogsteuerung der Freeware. Der Autor übernimmt keine Garantie dafür, dass die Freeware bei Systemänderungen jederzeit funktionsfähig bleibt. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und den richtigen Einsatz der Freeware, und damit auch für die Folgen, die sich aus dem Einsatz der Software ergeben, trägt der Endverbraucher.
Sollten eventuell Hardware bzw. Betriebssysteme für die Freeware nicht geeignet sein, können daraus keine Rechte hergeleitet werden.
Gemäß §523 und 524 BGB übernimmt der Autor nur eine Gewährleistung für arglistig verschwiegene Fehler.

Haftung
Gemäß § 521 BGB haftet der Autor der Freeware nicht für Schäden an Soft- oder Hardware oder Vermögensschäden, die durch das Benutzen des Programms entstehen, es sei denn diese beruhen auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen
Handeln des Autors, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner gesetzlichen
Vertreter. Für Schäden an der Gesundheit, dem Körper oder dem Leben des Nutzers haftet der Autor uneingeschränkt. Ebenso haftet er für die Verletzung von Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (Kardinalspflichten).

Weitergabe
Die Freeware darf bis auf Widerruf weitergegeben werden. Veröffentlichungen auf Datenträgern, im Internet oder in Printmedien sind bis auf Widerruf unter folgenden Bedingungen zulässig:

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Hagen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

 

 

 

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